Staatliche Förderung beim Einbau einer Pelletheizung
Der Einbau von Pellet-Zentralheizungen und Pellet-Einzelöfen mit und oder Wassertasche wird durch verschiedene Förderprogramme von Bund und Land finanziell unterstützt. Die Fördersummen sind zumeist abhängig von der installierten Nennwärmeleistung in kW. Eine Kofinanzierung durch verschiedene Programme ist in der Regel möglich.
Förderung des Bundes - das Marktanreizprogramm
Pelletkaminöfen mit Wassertasche werden mit einem Anteil von 1.000,- € bezuschusst, wenn Sie mit einer Leistungs- und Feuerungsautomatik sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sind.
Eine Liste der förderfähigen automatisch und handbeschickten Kessel und Öfen befindet sich unter www.bafa.de.
Gem. Pressemitteilung des BMU vom 7.7.2010 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Aufhebung der Haushaltssperre für das MAP beschlossen – allerdings sieht die neue Förderrichtlinie erhebliche Einschnitte vor.
Anbei die vorgesehenen Änderungen in Kürze:
Alle bis zum 03. Mai 2010 beim BAFA eingegangen Anträge werden nach der bisherigen Förderrichtlinie in vollem Umfang gefördert. Alle vom 04. Mai bis 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangenen Anträge werden abgelehnt. Erfüllen diese Anlagen bzw. Anträge die Anforderungen der neuen Richtlinie, so ist eine erneute Antragstellung ab dem 12. Juli möglich. Dabei sind jedoch folgende geänderte Fördertatbestände der neuen Richtlinie zu berücksichtigen:
Nicht mehr gefördert werden:
· Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
· Solarkollektoren, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
· Luftgeführte Pelletöfen
· Scheitholzvergaserkessel
· Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt
Gefördert werden weiterhin:
· Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
· Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
· Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
· Innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung)
· Pelletkessel
· Pelletöfen mit Wassertasche
· Holzhackschnitzelkessel
· Effiziente Wärmepumpen (Mindestjahresarbeitszahlen wurden verschärft!!!)
Die neue Förderrichtlinie tritt voraussichtlich ab 12. Juli 2010 in Kraft. Ob die Fördersätze verändert werden und auch Einschränkungen im Bereich der Förderung von Großanlagen im Rahmen des KFW-Programms Erneuerbare Energien vorgesehen sind, ist aktuell nicht ersichtlich.
Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie bei der
Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Telefon: 061 96 / 9 08-6 25
Fax: 061 96 / 9 08-8 00
E-mail: solar@bafa.bund.de
Internet : www.bafa.de
Förderung des Landes NRW - progres.nrw
Holzpelletanlagen zur Wärmeerzeugung in Verbindung mit einer Solarkollektoranlage können gefördert werden. Der Zuschuß beträgt 15 % förderfähigen Investitionskosten, max. 50.000,- Euro, zusätzlich 15 % bis max. 40.000,- Euro bei einer externen Wärmenutzung von min. 30% durch Dritte.
Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie bei der
Bezirksregierung Arnsberg
Telefon: 0180 3190000 (Bürger- und Service-Telefon)
E-mail: info@callnrw.de
Internet: www.progres.nrw.de
Förderung des Landes NRW - KfW
Der Einbau einer Holzpelletheizung kann durch verschiedene Förderprogramme der KfW finanziert werden, die zum Teil mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden können. Sie erhalten günstige Kredite für Ihre Investition.
Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Telefon: 01801 / 33 55 77
Fax: 069 / 74 31 - 29 44
E-mail: info@kfw.de
Internet: www.kfw-foerderbank.de






