Staatliche Förderung beim Einbau einer Pelletheizung
Der Einbau von Pellet-Zentralheizungen und Pellet-Einzelöfen mit Wassertasche wird durch verschiedene Förderprogramme von Bund und Land finanziell unterstützt. Eine Kofinanzierung durch verschiedene Programme ist in der Regel möglich.
Nutzen Sie jetzt
die attraktiven Fördermöglichkeiten und erhalten Sie eine Förderung von bis zu
8.600,-
€ beim Einbau einer
Pelletheizung in Kombination mit einer heizungsunterstützten Solaranlage
Förderung des Bundes - das Marktanreizprogramm (MAP)
Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW beträgt 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.
Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge:
- für Pelletöfen mit Wassertasche: 1.400 Euro
- für Pelletkessel: 2.400 Euro
- für Pelletkessel mit Pufferspeicher: 2.900 Euro
Zu den förderfähigen Pelletkesseln gehören auch Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.
Nutzen Sie ebenfalls weitere attraktive Zusatz- und Bonusförderungen bei zusätzlicher Errichtung einer heizungsunterstützten Solaranlage.
Eine Liste der förderfähigen Pelletheizungen und -öfen befindet sich unter www.bafa.de.
Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie bei der
Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Telefon: 061 96 / 9 08-6 25
Fax: 061 96 / 9 08-8 00
E-mail: solar@bafa.bund.de
Internet : www.bafa.de
Förderung des Landes NRW - progres.nrw
Das Land NRW fördert Biomasseanlagen, die in Verbindung mit einer heizungsunterstützten Solaranlage errichtet werden. Hierfür müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:
- Warmwasserheizungsanlage benötigt ausreichend dimensionierten Warmwasserspeicher
- Solaranlage muss mit mind. einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A oder besser betrieben werden
- Energiebedarf des Gebäudes darf bei Energiebedarfsausweisen nicht über 175 kWh/m² a liegen
- Bei Energieverbrauchsausweisen darf Energieverbrauch bei darin enthaltener Warmwasserbereitung 150 kWh/m² a und bei nicht enthaltener
- Warmwasserbereitung 130 kWh/m² a nicht übersteigen
- Förderanträge können in dem Zeitraum vom 04. Februar bis 05. November gestellt werden.
Die Förderhöhe beträgt 2.500€ für die Biomasseanlage einschl. Speicher. Die Förderhöhe für die Solaranlage beträgt 90€ je installierte Quadratmeter.
Bei der Kumulation mit dem Marktanreizprogramm (MAP) kann der gesamte Förderbetrag maximal das 2-fache der in der in dem MAP gewährten Förderung betragen.
Achtung: Der
Antrag zum Progress NRW muss vor Maßnahmenbeginn gestellt und bewilligt
werden. Die Antragsfrist beginnt am 4.2. und endet am 3.11. des jeweiligen Jahres.
Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie bei der
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6
Telefon: 01803 100 110
Internet: www.progres.nrw.de => "Bürger und Verbraucher" =>
"Markteinführung"
Die Kleeschulte GmbH & Co. KG übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit/Richtigkeit dieser Information.







